Mo - Fr: 08:00 - 17:00

Notfallset

Der Inhalt des Erste-Hilfe-Sets dient in erster Linie dazu, an einem Unfallort Verbände zur Wundversorgung anlegen zu können. Wie das Set bestückt sein muss, ist in StVZO § 35h geregelt. Demnach muss das Set der DIN 13164 entsprechen, folgender Inhalt ist Pflicht:

Ab dem 31. Januar 2023 müssen zusätzlich zwei Gesichtsmasken mit im Set sein. Aber keine Angst: Ist bereits ein älterer Verbandskasten vorhanden, muss nicht zwangsläufig ein neuer herangeschafft werden. Den Vorgänger kann auch ganz einfach gemäß der Pflicht 2023 durch die neuen Masken erweitert werden. Bisher ist nicht definiert, ob es nun eine FFP2-, OP- oder Stoffmaske sein muss. Da erstere jedoch den meisten Schutz bietet, ist diese Variante empfehlenswert

Sie haben Fragen oder eine spezielle Anfrage ?

Zögern Sie nicht uns zu fragen. Wir kümmern uns gerne darum.